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Aktuelle Sterblichkeitsentwicklungen und extreme Langlebigkeit
Secular trends in longevity and the emergence of supercentenarians
In: Max-Planck-Gesellschaft / Generalverwaltung (Ed.): Jahrbuch 2003, 229–235
München, Saur (2003)
ISBN 3-598-24930-6
Abstract
In den vergangenen 160 Jahren hat sich die Rekordlebenserwartung – also die höchste in einem Land beobachtete Lebenserwartung – kontinuierlich um drei Monate pro Jahr erhöht. Theorien und Prognosen über eine Obergrenze der Lebenserwartung haben sich wiederholt als falsch herausgestellt. Andauernde Mortalitätsverbesserungen in allen Altersklassen, jedoch speziell im höheren Alter, führen dazu, dass immer mehr Menschen ein außergewöhnlich hohes Alter erreichen. Von großem Interesse sind daher in der Alternsforschung die Gesetzmäßigkeiten der Sterblichkeit von höchstaltrigen Menschen. Gegenwärtig ist unklar, ob die Sterbewahrscheinlichkeit nach einem Alter von 110 Jahren langsam steigt, gleich bleibt oder gar absinkt. Diese Ungewissheit resultiert vor allem aus der Tatsache, dass bisher zu wenig verlässliche Daten zur Mortalität nach dem 110. Lebensjahr vorliegen. Ein konzertiertes, internationales Forschungsprojekt forciert deshalb gegenwärtig die Anlage einer Datenbank, auf deren Grundlage der Mortalitätsverlauf nach dem Alter 110 bestmöglich beschrieben werden kann. Das Hauptziel dieser Bestrebungen sind komplette Listen von Supercentenarians (Personen im Alter von 110 Jahren und darüber) mit valider Altersbestimmung in möglichst vielen Ländern. Diese Listen werden in der International Database on Longevity (IDL) zusammengeführt. Das Max-Planck-Institut für demografische Forschung sammelt die relevanten Daten aus Deutschland. Die deutsche Validierungsstudie konzentriert sich auf 1473 Personen, die im Zeitraum von 1989 bis 2002 ein Alter von 105 Jahren oder mehr erreichten und vom Bundespräsidenten ein Gratulationsschreiben zum Geburtstag erhielten. Das Alter einer Person gilt als validiert, wenn die Angaben aus dem Melderegister des Wohnorts mit den Angaben aus dem Personenstandsregister des Geburtsorts übereinstimmen.