12. März 2020 | Pressemitteilung
Rente in Deutschland: Gut leben im Alter

Wie viel sparen ist nötig für ein gutes Leben im Alter? © iStockphoto.com/macgyverhh
Wie viel sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland vorsorgen? Dazu gibt es ganz unterschiedliche Empfehlungen. Christian Dudel und Kollegen untersuchten bestehende Sicherungsziele und rechneten selbst. Sie kommen zum Schluss: mindestens 88 Prozent des letzten Nettoeinkommens sind nötig, um den Lebensstandard zu sichern.
Die gute Nachricht zuerst: die gesetzliche Rente in Deutschland ist besser als ihr Ruf. Im Schnitt beträgt sie rund 70 Prozent des letztens Nettoeinkommens. Das reicht im Moment, und wohl auch in Zukunft, um Armut zu vermeiden. Denn das ist für Durchschnittsverdiener schon mit 33 bis 50 Prozent des letzten Nettoeinkommens möglich.
Um den Lebensstandard vor dem Renteneintritt zu halten, sind aber 88 bis 98 Prozent des letzten Nettoeinkommens nötig. Das erreichen nur wenige Rentnerinnen und Rentner in Deutschland. Mit der gesetzlichen Rente allein ist das kaum möglich. Diese Lücke kann durch private und betriebliche Vorsorge geschlossen werden.
„In Deutschland sind betriebliche Renten nur in bestimmten Branchen, etwa in der Chemischen Industrie flächendeckend üblich“, sagt Christian Dudel. Der Wissenschaftler am Max-Planck-Institut für demografische Forschung (MPIDR) verweist auf die Niederlande: dort kombiniere man staatliche und betriebliche Renten und erreiche so meist 100 Prozent des letzten Nettoeinkommens.
Ihre Ergebnisse und einen Überblick über aktuelle Vorsorgeempfehlungen veröffentlichten Christian Dudel und Kollegen in der März-Ausgabe der Zeitschrift Wirtschaftsdienst. Die Studie und ihre neuen Berechnungen sollen vor allem Orientierungswissen liefern, nicht nur für politische Entscheidungsträger sondern auch für Rentenversicherer und Einzelpersonen, die sich um ihre Absicherung im Alter kümmern wollen.
Originalpublikation
Dudel, C., Schmied, J., Werding, M.: Sicherungsziele für die Rente: empirische
Messung und Ergebnisse. Wirtschaftsdienst. (2020) DOI: 10.1007/s10273-020-2601-y